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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Besuch von Veranstaltungen im Brauhaus Himmelpfort.

Präambel

Das Brauhaus Himmelpfort wird durch die Bürgerstiftung Kulturerbe Himmelpfort, Poststraße 14, 16798 Fürstenberg vertr. d. Herrn Jörg Bergmann, Poststraße 14, 16798 Himmelpfort betrieben. Die Stiftung ist gemeinnützig und damit nicht profitorientiert.

Veranstaltungen im Brauhaus können sowohl von der Stiftung selbst als auch von Dritten durchgeführt werden.

Für den Fall, dass Dritte als Veranstalter auftreten, können neben diesen AGB der Bürgerstiftung auch allgemeine Geschäftsbedingungen des weiteren Veranstalters gelten.

1. Vorverkauf und Abendkasse

Karten für Veranstaltungen werden regelmäßig im Vorverkauf und auch an der Abendkasse zu unterschiedlichen Preisen angeboten. Eintrittskarten dürfen nicht weiterverkauft werden.

Eine Eintrittskarte berechtigt zur freien Platzwahl innerhalb der gewählten Platzkategorie.

Einmal gekaufte Karten können grundsätzlich nicht zurückgegeben werden. Davon unberührt bleiben Kulanzregeln im Ermessen der Stiftung.

2. Reservierungen

Karten können auch online oder gegebenenfalls telefonisch reserviert werden, müssen jedoch an der Abendkasse abgeholt und bezahlt werden. Reservierte Karten, die nicht bis 30 Minuten vor Beginn der Veranstaltung abgeholt worden sind, verlieren ihre Gültigkeit. Sie können in den letzten 30 Minuten vor der Veranstaltung gegebenenfalls als Restkarten von der Stiftung neu verkauft werden.

3. Platzkategorien

Für einzelne Veranstaltungen können Karten verschiedener Kategorien angeboten werden. Wenn verschiedene Kategorien angeboten werden, besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz innerhalb der Kategorie.

4. Ausfall der Veranstaltung

Der Bürgerstiftung behält sich vor, einzelne Veranstaltungen abzusagen oder zu verschieben. Im Fall der Absage werden gekaufte Karten zurückgenommen gegen Rückzahlung des Kaufpreises.

Im Fall der Verschiebung oder Zusammenlegung von Veranstaltungen behalten die gekauften Karten Ihre Gültigkeit für den neuen Termin.

Kulanzweise können gekaufte Karten im Fall der Verschiebung durch die Stiftung zurück- genommen werden. Ein Anspruch auf Rückgabe besteht nicht.

Muss eine begonnene Veranstaltung wegen höherer Gewalt abgebrochen werden, wird der gezahlte Preis für die Karte nicht erstattet.

5. Besondere Hinweise zu dem Veranstaltungsort

Das historische Brauhaus Himmelpfort ist ein Denkmal. Aufgrund der Denkmaleigenschaft ergeben sich Nutzungseinschränkungen die wie folgt beschrieben werden:

(1) Der Boden des Brauhauses ist mit handgeformten Ziegelplatten ausgelegt. Durch die mörtellose Verlegeweise ergeben sich zwischen den Platten Fugen mit einer Breite von bis zu 1 cm. Die beschriebenen Fugen und Unebenheiten können bei Stöckelschuhen mit Pfennigabsätzen dazu führen, dass Damen mit dem genannten Schuhwerk in den Fugen hängen bleiben. Für Unfälle aus diesem Grund wird die Haftung ausgeschlossen.

(2) Das historische Brauhaus verfügt über keine eigenständige Beheizung. Es besteht allerdings die Möglichkeit durch einen Außenheizer bei Bedarf auch im Winter Raumtemperaturen von bis zu 15° zu erzeugen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um eine normale Beheizung handelt. Besucher sind angehalten, sich im Winter auf diese Raumtemperaturen durch passende Kleidung einzustellen.

6. Hausrecht

Der Veranstalter behält sich vor in begründeten Fällen von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und störende und/oder betrunkene Personen von der weiteren Veranstaltung auszuschließen oder nicht zuzulassen. Eine Rückerstattung des Eintritts ist in diesem Fall ausgeschlossen. Der Verzehr von Speisen und Getränken sowie das Rauchen ist im Brauhaus verboten. Mobiltelefone sind während der Veranstaltung mindestens auf stumm zu stellen oder auszuschalten.

7. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des abgeschlossenen Vertrags im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Zehdenick bzw. das Landgericht Neuruppin

Brauhaus Himmelpfort, Veranstaltungsort Brandenburg

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