1598 – Säkularisierung

Das Kloster wurde in zwei Etappen aufgelöst. Zuerst ließ Kurfürst Joachim II. von Brandenburg, genannt „Hector,“ 1536 die Wertgegenstände des Klosters durch Hans von Arnim-Boitzenburg, Landvogt der Uckermark, inventarisieren und sich teilweise ausliefern. 1541 wurde das Kloster schließlich als eines der ersten in der Mark Brandenburg säkularisiert. Der Klosterbesitz wurde daraufhin durch den Kurfürsten an Hans von Arnim verpfändet und 1549/50 wieder eingelöst. Jakob Baumann war bis 1549 Mönch und Pförtner des Klosters Himmelpfort und wurde anschließend Abt des Klosters Dargun.

Ab 1551 verwaltete der Hofmarschall Adam von Trott zunächst als Amtmann die Klosterländereien. Er besaß seit 1537 die kleine Herrschaft Badingen. 1557 erhielt er die Besitzungen des ehemaligen Klosters als erbliches Lehen. Sein Besitz um Badingen und Himmelpfort wurde nun auch Herrschaft Badingen und Himmelpfort genannt. 1598 wurde das Bistum Brandenburg säkularisiert und die Herrschaft Badingen wurde auch formal ein landesherrliches Lehen. Quelle: Wikipedia

Bildnis des kaiserlichen Feldmarschalls und brandenburgischen Hofmarschalls Adam von Trott (der Ältere; † 1564)
Adam von Trott führte die Besitzungen um Badingen und Himmelpfort zusammen
Martin Friedrich Seidel (1621–1693), Public domain, via Wikimedia Commons